Silvia Gerigk Wasserkurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

  1. Mit der Unterschrift des Anmeldeformulars erkennt der Anmeldende die Teilnahmebedingungen an. Freie Plätze werden in Reihenfolge des Einganges der Anmeldungen vergeben.

  2. Die Kursgebühr muss in der Höhe des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch bis zum jeweiligen Kursbeginn auf das Konto 59 24 360, BLZ 300 700 24 (Deutsche Bank) Inhaberin Silvia Gerigk überwiesen werden. Nur ein fristgerechter Eingang berechtigt zur Kursteilnahme. In der Kursgebühr sind die Mehrwertsteuern enthalten.

  3. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursgebeginn wird für den entstandenen Aufwand ein Anteil von 20€ einbehalten. Bei späterer Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer wird akzeptiert.

  4. Im Fall des Ausfalles einer Unterrichtseinheit der Wasserkurse ( z.B. technische Defekte, Krankheit der Kursleitung oder andere zwingende nicht vorhersehbare Ereignisse ), kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird an einem anderen Termin nachgeholt. Auch steht es der Schwimmschule frei, andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.

  5. Bei Abbruch des Kurses ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich.

  6. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er und die Kursleitung durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln herbeigeführt haben. Für Schäden, die der Teilnehmer verursacht, haftet der Teilnehmer.

  7. Der Teilnehmer ist aus ärztlicher Sicht gesund und schwimmtauglich. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleitung mitgeteilt werden. Teilnehmer mit ansteckenden Krankheiten dürfen an der Kursstunde nicht teilnehmen.

  8. Die Hausordnung des Schwimmbades ist zu beachten. Das Bad darf nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden.

  9. Sollten Teile der AGBs unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetz in Kraft.